Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für alle zwischen dem Prime Hotel 20 mit Dritten (Gastgeber) und für alle anderen Waren und Dienstleistungen des Prime Hotel 20 geschlossenen Gastvertragsverträge.

Die Beherbergung erfolgt zur Deckung eines vorübergehenden Wohnbedarfs aus besonderem Anlass. Die Beherbergung erfolgt nicht zur Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs und Einrichtung des dauerhaften Lebensmittelpunktes mangels anderweitiger Bleibe. Diese verbleibt an der vom Kunden angegebenen Meldeadresse. 

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  1. Vertragsschluss, Partner und Verjährung 

A. Der Vertragsschluss kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

B. Bei einem Antrag des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über mehr als 10 Übernachtungseinheiten kommt der Vertrag nur bei einer Annahmeerklärung des Hotels in Textform zustande. Weicht diese Annahmeerklärung vom Antrag des Kunden ab, so liegt darin ein neuer Antrag des Hotels, an den das Hotel 5 Werktage gebunden ist, sofern dieser nicht vorher gegenüber dem Kunden widerrufen wird. 

C. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

D. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden. 

E. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Schadenersatzansprüchen, die auf einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Hotels beruhen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung 

A. Reservierungen / Weiterverkauf: Durch die Annahme einer Reservierung durch den Gast eine Unterkunft Vereinbarung kam zustande. Diese Vereinbarung ist in Form einer Reservierung von bestellten Räumen für beide Parteien bindend. Reservierungen für, aber noch nicht bezahlte Zimmer sind gültig bis 18:00 Uhr 48 Stunden vor Anreise. Es besteht kein Anspruch, von den Unterkunftsleistungen in einem bestimmten Raum zu profitieren. Prime Hotel 20 behält sich das Recht vor, die reservierten Zimmer nach der Reservierung wieder zu vermieten. Der Gast erhält vom Prime Hotel 20 eine verbindliche Buchungs- oder Reservierungsnummer, auf ausdrückliche Anfrage eine schriftliche Bestätigung. Prime Hotel 20 behält sich das Recht vor, übliche Einschränkungen wie Mindestaufenthalt, Reservierungsgarantien oder Zahlungen für bestimmte Daten zu definieren. Der Weiterverkauf / Verleih / oder Weiterleitung von reservierten Räumen ist verboten. Insbesondere ist die Übermittlung von Arbeitsräumen oder Räumen an Dritte zu höheren Preisen als die tatsächlichen Zimmerpreise nicht gestattet. Der Transfer oder Verkauf der im Prime Hotel 20 reservierten Unterkunft ist nicht gestattet. Prime Hotel 20 ist berechtigt in diesen Fällen, die Reservierung zu stornieren, vor allem, wenn der Gast in der Abtretung / Verkauf an den Dritten falsche Informationen über die Art der Buchung oder Zahlung gemacht. Jede Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als die Unterkunft Zweck ist streng verboten.

B. Garantierte Reservierungen, Stornierungsfristen: Reservierungen verfallen nach 18.00 Uhr bei der Ankunft. Eine garantierte Reservierung gilt als gegeben, wenn der Gast den Unterkunftsdienst mit der Kreditkartennummer bestätigt und nicht vor 18:00 Uhr bei der Ankunft storniert wurde. No-Shows des Gastes (No-Show), 80% des vollen Betrags des gebuchten Aufenthaltes wird nach Abzug der nicht entstandenen Kosten berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentenvertrags oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern für eine Nacht, die in diesen Verträgen vereinbart wurden, stornieren und andere Vereinbarungen. Für Buchungen bei Veranstaltungen und Messen gibt es keine Stornierungsmöglichkeiten.

C. Preisvorschlag : Der Preis der gesamten gebuchten Unterkunftsservice ist spätestens bei der Ankunft im Hotel, gebucht als Reservierung an die Kreditkarte.

D.Steuern / Gebühren : Die aktuellen Preise sind Bruttopreise und beinhalten alle anfallenden Steuern und Gebühren. Im Falle eines Kontrollwechsels behalten sich die Gebühren und Abgaben und die wirksame Erhebung neuer, bisher unbekannter, der Parteien Steuern und Gebühren an Prime Hotel 20 behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.

E. Bargeld / Dienstleistungen auf später bezahlte Rechnungen : Gültige Zahlung per Bargeld in Euro, EC-Karte, Mastercard, Visa, Diners Card und American Express in Euro. Die Zustellung von Diensten zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht bezahlt.

F. Reservierte Zimmer : Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr am Tag der Anreise und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

G. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.

Die Preise können von dem Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 

H. Rechnungen des Hotels sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Kunden zugegangen, sofern kein früherer Zugang durch das Hotel oder späterer Zugang durch den Kunden nachgewiesen werden kann.

I.Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist das Hotel berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten 

J. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 3,- € an das Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden ausdrücklich frei. 

K. Vor der Leistungserbringung kann das Hotel auch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte des Kunden verlangen. 

L. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

M. Der Gutschein kann nur für Vor-Ort-Dienstleistungen in der auf dem Coupon Hotel angegebenen eingelöst werden. Der Gutschein kann nur für Vor-Ort-Dienste eingelöst werden. Deutsch: www.germnews.de/archive/gn/1995/04/25.html. Verbleib bei den Couponzahlungen verbleibende Mittel bleiben, sie bestehen und können für zusätzliche Zahlungen im jeweiligen Hotel verwendet werden. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkaufbar oder übertragbar und sind nicht bar zahlbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online-Zahlungen verwendet werden. Der Käufer des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, auf die der Gutschein und die Rechnung gesendet werden.

Bedingungen: Erklärungen von Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in irgendeiner Form (Brief, Fax, E-Mail ) Oder, wenn der Gutschein vor Ablauf der Frist geliefert wird, durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich, jedoch nicht vor Eingang des Gutscheins an den Empfänger. Die Widerrufsfrist genügt, um den Widerruf oder den Gutschein zu senden. Der Widerruf muss an das Prime Hotel 20 geschickt werden, Stichwort: Coupon, Eichenstr. 20, 65933 Frankfurt am Main, Fax: +49 69 35 35 64 918 oder E-Mail: info (at) primehotel20.com .

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels 

A. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden aufgrund einer Pflichtverletzung des Hotels ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 

B. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden schriftlich ein Termin vereinbart wurde, bis zum dem ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag möglich ist, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt

C.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen auf die gegenüber dem Kunden geltend gemachten Forderungen anzurechnen. 

D. Steht dem Kunden kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu steht es dem Hotel bei Nichtinanspruchnahme der Leistung frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Bei nicht stornierbaren Buchungen ist der Kunde verpflichtet, in der Regel 100 %, jedoch mindestens 80 %, des vertraglich vereinbarten Preises für den gesamten Aufenthalt ohne Frühstück zu zahlen. Bei garantierten Buchungen ist der Kunde verpflichtet, in der Regel 100 %, jedoch mindestens 80 %, des vertraglich vereinbarten Preises für die erste Nacht des Aufenthaltes ohne Frühstück zu zahlen.

  1. Rücktritt des Hotels und nicht genehmigte Veranstaltungen 

A. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist. 

B. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

C. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 

– höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

– Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; 

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations- bereich des Hotels zuzurechnen ist; 

– der Zweck oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellt; 

– Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen. 

– Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder bei Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz 

– Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren.

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 

A. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. 

B. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. 

C. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

  1. Haftung des Hotels 

A. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Das Hotel haftet darüber hinaus auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solch wesentlicher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

B. Vorbehaltlich der oben genannten Bestimmungen gilt für die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen des Kunden Folgendes: Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von in das Hotel eingebrachten Sachen grundsätzlich nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Zimmerpreises entspricht, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 500,- €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 500,- €. Das Hotel empfiehlt, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Bürosafe aufzubewahren. Eine darüber hinausgehende Haftung des Hotels besteht nur, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Hotel oder von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung das Hotel entgegen der Vorschrift des § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat [Gemäß § 702 Abs. 3 BGB ist das Hotel verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang des Hotels von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind.] Eine Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Kunden, einem Begleiter des Kunden oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird. Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

C. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Berechtigen oder der zuständigen Behörde auf. Nach Ablauf dieser sechs Monate wird das Hotel die Sache der zuständigen Behörde übergeben. 

D. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht

E. Weckaufträge werden von dem Hotel mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung. Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

  1. Haftung des Gastes 

A. Der Gast ist verpflichtet, das Hotelzimmer und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Unbeschadet weiterer Ansprüche haftet der Kunde insbesondere für 

A. die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, insbesondere aber nicht nur durch Permanent Marker; 

B Schäden die durch überlaufende Duschen oder Spülbecken entstehen; 

C. Schäden die durch Auslösen des Brandmelders verursacht werden, insbesondere aber nicht nur durch unbeaufsichtigt gelassene Herde, Toaster, Mikrowellen etc., durch Zurücklassen von Töpfen, Pfannen, Wasserkochern etc. auf angeschalteten Herdplatten, durch unerlaubtes Rauchen, offenes Feuer, Räucherstäbchen, Kerzen, Rauchrituale etc…, durch Bügeln auf den Betten / Schreibtisch oder durch unbeaufsichtigte Kinder. 

Diese Liste dient nur der Klarstellung und ist nicht abschließend. Weitere Ansprüche des Hotels können bestehen.

9. Rauchen im Prime Hotel 20

Das Hotel Prime 20 ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher verboten, sowohl in öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist das Prime Hotel 20 berechtigt, einen Betrag von EUR 50,00 durch den Gastgeber als Schadensersatz für gesondert verbrauchte Reinigungskosten zu verlangen, einschließlich eines Einkommensverlusts von einer nicht möglichen Miete des Raumes. Diese Höhe der Entschädigung ist höher oder niedriger sollte erkannt werden, wenn Prime Hotel 20 identifiziert eine höhere oder der Gast kann einen niedrigeren Schaden zu beweisen.

10. Haustiere : Ein Haustier bringen ist nicht erlaubt.

11. Gruppenbuchungen

Für Buchungen von elf Zimmern können nur Reservierungen mit entsprechender Vorauszahlung garantiert werden. Darüber hinaus sind hier die besonderen Vertragsbestimmungen der jeweiligen Hotels.

12. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen

A. Der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Hosts sind ungültig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses, soweit die Vertragspartei des Prime Hotel 20, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Frankfurt am Main.

B. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 

C. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 

D. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

E. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt. 

F. Im Rahmen der Allgemeinen Informationspflicht ist das Hotel gemäß § 36 VSBG weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.

Prime Hotel 20 | Eichenstr. 20 | D – 65933 Frankfurt am Main